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/* Leitender Angestellter */
Leitender Angestellter ist nach § 14 Abs. 2 KSchG, wer "zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt" ist. Dabei reicht die Einstellung oder Entlassung ein paar Arbeitnehmer nicht aus, diese Befugnis muß die Tätigkeit vielmehr prägen (mehr dazu und Urteile auf leitender-angestellter.de). Das ist selten der Fall.
+== '''Arbeitsvertrag Leitender Angestellter''' ==
== '''Leitender Angestellter und Kündigungsschutz''' ==