Änderungen
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung */
Die aktuelle gesetzliche Regelung[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html] sieht wie folgt aus:
'''§ 2 SGB VI Selbständig Tätige'''
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige