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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

2 Byte entfernt, 15:27, 1. Apr. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Urlaub */
Das Kündigungsschutzgesetz und die Sonderkündigungsbestimmungen des § 9 Mutterschutzgesetzes sowie des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) finden keine Anwendung auf arbeitnehmerähnliche Personen und damit Selbständige.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger Arbeitnehmerähnliche Selbständige und Urlaub''' ==
Der arbeitnehmerähnliche Selbständige hat, wenn er als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, Anspruch auf den gesetzlichen bezahlten Mindesturlaub nach dem BUrlG. Dieser Anspruch kann durch vertragliche Regelungen nicht beseitigt werden. Die meisten arbeitnehmerähnlichen Selbständigen sind arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne von § 2 BUrlG:
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