Änderungen
/* Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger */
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02. Juni 1999 – 2 Sa 138/99 –, Rn. 39, juris
== '''Rentenversicherungspflichtiger SelbständigerRentenversicherungspflichtige Selbständige''' ==
Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger war bis zu einer Gesetzesänderung die Bezeichnung für den arbeitnehmerähnlichen Selbständigen. Beide Bezeichnungen sind daher deckungsgleich (synonym). Beide Bezeichnungen sind deskriptiv, die aktuelle Bezeichnung beschreibt den Status im Vergleich zum Arbeitnehmer, die Bezeichnung "Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger" bezieht sich auf die Folge des Status.