Änderungen
/* Befreiungsmöglichkeit von den Rentenversicherungspflicht */
Die deutsche Rentenversicherung Bund gibt im Vordruck V021 [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0021.pdf?__blob=publicationFile&v=17] Erläuterungen und Hilfestellung zum Vordruck V020. Trotzdem sollte der Vordruck V020 nicht ohne vorherige Beratung ausgefüllt werden. Der teuerste Rat ist nebem dem schlechten Rat der unterbliebene Rat.
== '''Befreiungsmöglichkeit von den der Rentenversicherungspflicht''' ==
Arbeitnehmerähnliche Selbständige können sich nur noch unter engen Voraussetzungen von den Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Geregelt ist dies in § 6 SGB VI. [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html]
'''§ 6 Befreiung von der Versicherungspflicht'''
(5) Die Befreiung ist auf die jeweilige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit beschränkt. Sie erstreckt sich in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit, wenn diese infolge ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und der Versorgungsträger für die Zeit der Tätigkeit den Erwerb einkommensbezogener Versorgungsanwartschaften gewährleistet.
== '''Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht - Vordruck V050''' ==
Die Befreiung von der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber kann mit dem Formular / Vordruck V050 bei der DRV beantragt werden.
== '''Vorsicht GmbH - Lösung oder Falle?''' ==