Änderungen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2004 – IX ZR 246/02).
== '''Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige''' ==
Das Statusfeststellungsverfahren bei der Einstellung von Geschäftsführern und Familienangehörigen ist anders als das Anfrageverfahren bei Selbständigen / Arbeitnehmern zwingend durchzuführen.