Änderungen
/* Interviews von Rechtsanwalt Felser zu Scheinselbständigkeit und Statusfeststellungsverfahren */
== '''Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahren bei der Clearingsstelle der DRV2016''' ==
== '''Statusfeststellungsverfahren bei Risiko Scheinselbständigkeit''' ==
Soll das Risiko einer Scheinselbständigkeit Scheinselbstständigkeit bei der Beschäftigung eines Selbständigen ausgeschlossen werden, ist das freiwillige Antragsverfahren Statusfeststellungsverfahren in der Form "freiwilliges Anfrageverfahren" das richtige Verfahren. Bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit sollte das Statusfeststellungsverfahren jedoch nicht ohne vorherige qualifizierte Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eingeleitet werden. Das Statusfeststellungsverfahren schützt nämlich nicht vor Nachforderungen der DRV bei Feststellung von Scheinselbständigkeit.
== '''Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren)''' ==
Seit 1999 gibt es für die Klärung der Frage, ob eine Beschäftigung selbständig und damit nicht sozialversicherungspflichtig oder nichtselbständig /scheinselbständig als abhängig Beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtig ist, ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das Statusfeststellungsverfahren (Anfrageverfahren) nach § 7a Abs.1 Satz 2 SGB IV [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html] richtet sich an Selbständige oder Arbeitnehmer. Auftraggeber wie Auftragnehmer können dieses Verfahren einleiten, oder beide gemeinsam. Belohnt wird die Einleitung mit der Sozialversicherungsfreiheit während der Dauer der Klärung durch das Statusfeststellungsverfahrennur, wenn das Verfahren vor oder spätestens bis zum Ablauf des ersten Monats der Aufnahme der Beschäftigung eingeleitet wird.
„Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB VI hierüber Rechtssicherheit für die Beteiligten“, so die Deutsche Rentenversicherung.
Das Gegenteil ist leider der Fall. Die DRV stellt nämlich meistens - für die Beteiligten überraschend und ungewollt - eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fest. Auch der landläufig gebrauchte Begriff "'''BfA-Befreiung'''" ist daher irreführend. Selbst ein Bescheid, der eine sozialversicherungsfreie Selbständigkeit attestiert, ist kein "Persilschein" für die ausgeübte Tätigkeit:
Die Statusfeststellung gilt nämlich nur für den festgestellten Sachverhaltund den konkreten Auftrag. Also das, was der Deutschen Rentenversicherung im Fragebogen mitgeteilt wird. Häufig sind die Tätigkeitsbedingungen bei verschiedenen Auftraggebern unterschiedlich, so daß sich der Bescheid nur auf den Auftrag bzw. Auftraggeber beziehen kann, der im Verfahren "beteiligt" war. Stellt sich zudem später heraus, dass Sie etwas übersehen, falsch, unvollständig oder nicht ganz richtig mitgeteilt haben, ist der Bescheid das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Und wenn sich zwischenzeitlich etwas geändert hat, entscheidendes wie vielleicht der Betriebsprüfer meint, hilft das Statusverfahren auch nicht immer weiter.
Belohnt wird ein Antrag aber damit, dass eine eventuelle Sozialversicherungspflichtigkeit erst nach Abschluß des Anfrageverfahrens eintritt, wenn
Die Beiträge sind erst nach rechtskräftigem Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens fällig.
== '''Statistik der Anerkennung Selbständigkeit / Ergebnis beim Statusfeststellungsverfahren''' ==
Nach Informationen der Computerwichen Computerwoche wurden 2011 von der Clearingstelle der DRV 34.500 freiwillige Anfrageverfahren bearbeitet und abgeschlossen, in 39 Prozent der Fälle wurde eine abhängige Beschäftigung angenommen. 2012 wurden von 29.500 Anfragen 41,7 Prozent als scheinselbständig beurteilt. 2013 lag die Scheinselbständigkeits-Quote schon bei 45,7 Prozent ( bei 29.200 Anfragen), ein Anstieg um 6,5 Prozent binnen zwei Jahren. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Felser hält der Trend an. Das Risiko einer Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist also hoch, selbst wenn beide Seiten beantragen, eine selbständige Tätigkeit festzustellen. Nach einer Auskunft des BMWI aus Juni 2015 für den Zeitraum 2007 bis 2014, dass sich auf Statistiken der DRV stützt, sind die Zahlen allerdings noch dramatischer angestiegen. == '''Statusfeststellungsverfahren - pro und contra''' == Ein Statusfeststellungsverfahren kann Sinn machen oder gefährlich sein, je nach Sachlage. Eine allgemeingültige Empfehlung verbietet sich daher. Für das Statusfeststellungsverfahren spricht, - das frühzeitig eine Klärung des Status erreicht werden kann,- dass es - allerdings nur unter engen Voraussetzungen - sogar erst zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens zur Sozialversicherungspflichtigkeit führen kann,- dass Beitragsforderungen bei negativem Ergebnis anders als bei der Betriebsprüfung nicht sofort vollstreckbar sind. Gegen ein Statusfeststellungsverfahren spricht, - wenn es nicht vor oder Beginn der Aufnahme der konkreten selbständigen Tätigkeit beantragt wird,- dass es sehr oft ein unerwünschtes und selten nachvollziehbares Ergebnis hat,- dass es keine Amnestie mehr gibt, also auch zu rückwirkenden Beitragsnachforderungen führen kann. Rechtsanwalt Felser warnt davor, die Sozialversicherungspflichtigkeit von Solo-Selbständigen (Ein-Mann-Unternehmern) durch ein Statusfeststellungsverfahren klären zu lassen, ohne vorher eine qualifizierte anwaltliche Beratung eingeholt zu haben.
== '''Wenn Sie die Statusfeststellung im Wege des Anfrageverfahrens beantragen wollen''' ==
Die Statusfeststellung können Sie durch das Anfrageverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Sie sollten sich vorher gründlich beraten lassen und den Status vorab prüfen lassen.
Der Antrag muss von Gesetzes wegen schriftlich gestellt werden. Die DRV hat hierfür den Antragsvordruck V027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ entwickelt und stellt Erläuterungen zum Antrag (Vordruck V028) zur Verfügung. Ausserdem muss das Formular C00031 ausgefüllt werden. Im Rahmen der Anhörung stellt die DRV allerdings in der Regel zahlreiche weitere Fragen.
== '''Statusfeststellungsverfahren bei Anschrift der Clearingsstelle der Deutschen Rentenversicherung DRV''' ==
Zuständig für die Durchführung des Anfrageverfahrens / Statusfeststellungsverfahren ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als hierfür bundesweit eingerichtete Clearingstelle in 10704 Berlin.
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
== '''Ablauf des Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen RentenversicherungClearingstelle''' ==
Die Durchführung der Statusprüfung erfolgt nach den Regeln, die die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beraten haben und die als Ergebnis in einem Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zusammengefasst sind (Rundschreiben zum Statusfeststellungsverfahren von GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN, DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN, BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG vom 13. April 2010).
Das Statusfeststellungsverfahren wird durch den Antrag (Formular V027) durch einen der beiden Beteiligten, also Auftragnehmer oder Auftraggeber , in Gang gesetzt. Nach Ausfüllung des Formular V027 und Auftragnehmer werden vor C0031 meldet sich die DRV oft nach kurzer Zeit zurück und stellt Nachfragen. Nach Beantwortung der endgültigen Nachfragen (die teilweise schon im Formular C0031 beantwortet waren) folgt ein Schreiben der DRV mit Überschrift "Anhörung". In der Anhörung gibt die DRV die beabsichtigte Entscheidung darüber informiert, zu welchem Ergebnis bekannt und die Deutsche Rentenversicherung gelangt istGründe für die beabsichtige Entscheidung. Den Beiden Beteiligten , also Auftragnehmer und Auftraggeber, wird dann im Rahmen der Anhörung noch einmal Gelegenheit gegeben, sich zu äussern. Erst danach ergeht der Bescheid der DRV. Selten weicht die DRV im Bescheid von der beabsichtigen Entscheidung im Anhörungsschreiben ab. Oft werden die Argumente nicht gewürdigt.
Das Statusfeststellungsverfahren endet mit einer verbindlichen Entscheidung (Verwaltungsakt) in Form eines Bescheides über den Status abgeschlossen und sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer zugesandt.
Gegen den Bescheid kann nur binnen eines Monats Widerspruch nach Zustellung [[http://www.widerspruch.tv/]] eingelegt werden. Dieser ist formlos fristwahrend auch ohne Begründung möglich, sollte aber kurzfristig und ausführlich begründet werden. Spätestens hierbei sollte Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt gesucht werden.
== '''Formulare Dauer des Statusfeststellungsverfahren''' == Die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens vor der Clearingsstelle variert je nach Aufklärungsbedarf, soll nach internen Vorgaben aber drei Monate nicht überschreiten. Nach dem Antrag stellt die DRV zunächst einige Nachfragen und teilt nach Prüfung anschließend in einem Schreiben - überschrieben mit Anhörung - die beabsichtige Entscheidung mit mit der Aufforderung, dazu abschließend Stellung zu nehmen. Ein paar Wochen danach kommt dann der Bescheid, der das Verfahren abschließt, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. == '''Rücknahme des Antrags im Statusfeststellungsverfahren''' == Häufig stellt sich die Frage, ob eine Rücknahme des Antrags sinnvoll ist. Dies kann zB dann der Fall sein, wenn beide Beteiligte davon ausgehen, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt, die DRV im Rahmen der Anhörung aber mitteilt, dass sie beabsichtigt, eine abhängige Beschäftigung festzustellen. Da das Statusfeststellungsverfahren freiwillig ist und nur auf Antrag eingeleitet wird, kann es auch durch eine Rücknahme des Antrags gegenstandslos gemacht werden. Die DRV behält sich in diesem Fall nach den internen Dienstanweisungen aber vor, den Status bei der nächsten regulären lokalen Betriebsprüfung zu überprüfen. == '''Kosten des Statusfeststellungsverfahren''' == Das Statusfeststellungsverfahren selbst ist kostenfrei, kann aber bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung zu Nachforderungen führen, die bis zu fünf Jahren zurückreichen. Es ist dringend anzuraten, das Statusfeststellungsverfahren nicht ohne qualifizierte anwaltliche Beratung und ggf. Begleitung durchzuführen. Damit sind natürlich Kosten für die anwaltliche Unterstützung verbunden. == '''Formular zum Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung''' ==
Um das Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, brauchen Sie folgende Formulare
- Formular V0027 (früher V027 (: Antrag auf Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens) - Formular V028 (Erläuterungen zum Antrag Download hier [http:/ Formular V027)- Vordruck C031 (Fragen der DRV zum Auftragsverhältnis)/www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/v0027]
3.1.
Bitte beschreiben Sie die ausgeübte Tätigkeit.
3.2
Bitte schildern Sie, wie die Auftragsausführung kontrolliert wird und ob vom Auftraggeber Vorgaben
hinsichtlich der Art und Weise der Auftragsausführung gemacht werden.
3.3
Bitte schildern Sie, ob und ggf. in welchem Umfang regelmäßige Arbeitszeiten und Anwesenheitszeiten
einzuhalten sind und ob vom Auftraggeber Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeit gemacht werden.
3.4
Bitte schildern Sie, wo die Tätigkeit im Einzelnen ausgeübt wird und ob vom Auftraggeber Einschränkungen
hinsichtlich des Tätigkeitsortes gemacht werden.
3.5
Bitte schildern Sie, ob und in welchem Umfang eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des
Auftraggebers vorliegt (z. B. durch die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Teamarbeit, Dienstpläne,
Dienstkleidung, Schulungsmaßnahmen).
3.6
Bitte schildern Sie, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer unternehmerisch auftritt (z. B. durch
eigene Werbung, durch eigene Preisgestaltung).
3.7
Bitte schildern Sie, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer ein eigenes Unternehmerrisiko trägt (z. B.
durch Kapitaleinsatz).
Im Rahmen der späteren schriftlichen Anhörung stellt die Clearingsstelle der DRV Ihnen weitere Fragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Den Download für das Formular (Fragebogen) C0031 finden Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/wp-content/uploads/2015/07/Formular-C0031.pdf].
== '''Frist für das den Antrag im Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung''' ==
Eine Frist für das den Antrag (Statusfeststellungsverfahren ) sieht das Gesetz Sozialgesetzbuch nicht vor. Man kann den Antrag auf Klärung des Status daher jederzeit stellen. Allerdings macht es (nur) Sinn, das Statusfeststellungsverfahren möglichst vor Beschäftigungsbeginn oder jedenfalls innerhalb des ersten Monats einzuleiten.
In § 7a Abs. 6 SGB IV heisst es nämlich:
der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
Wird der Antrag auf Klärung im Statusfeststellungsverfahren nach dem ersten Beschäftigungsmonat oder gar nach jahrelanger freien Mitarbeit gestellt, drohen Nachzahlungen, im letztgenannten Fall erhebliche Beitragsnachforderungen. == '''Widerspruch gegen den Bescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren''' == Gegen den Bescheid im Statusfeststellungsverfahren ist der Widerspruch für beide Seiten, also Auftraggeber und Auftragnehmer möglich. Der Widerspruch hat - anders als der Beitragsbescheid nach einer Betriebsprüfung - aufschiebende Wirkung. Da eine konkrete Beitragsforderung aber ohnehin nicht Gegenstand des Statusfeststellungsverfahrens ist, kommt es auf diese Frage nur dann an, wenn auch zeitgleich oder später ein Beitragsbescheid mit Nachforderungen ergeht. Allerdings kann durch die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens ein hoher Nachforderungsbetrag auflaufen, da die Verjährung durch das Statusfeststellungsverfahren gehemmt wird. Nach Ansicht der DRV ist ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV als Beitragsverfahren i. S. d. § 198 S. 2 SGB VI anzusehen und hemmt die Verjährung. == '''Frist für den Widerspruch''' == Der Widerspruch gegen den Bescheid der DRV muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Der Widerspruch kann fristwahrend auch ohne Begründung eingelegt werden. Vor der Begründung ist Akteneinsicht zu empfehlen. Wenn die Frist versäumt wurde, sollte unbedingt ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden. == '''Muster für den Widerspruch möglichgegen den Bescheid der DRV''' == Hier finden Sie in Kürze ein Muster für einen fristwahrenden Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren. Wir raten aber dringend von einer Selbstvertretung oder Vertretung durch einen im Thema nicht 100%ig versierten Rechtsanwalt ab. Missverständliche Angaben sind später oft nicht zu korrigieren. Das Muster soll nur in Fällen, in denen der Fristablauf unmíttelbar bevorsteht, eine Versäumung der Frist verhindern. Der Widerspruch muss nicht sofort begründet werden. Für die Begründung sollten Sie einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der zunächst die für einen erfolgreichen Widerspruch notwendige Einsicht in die Akte nehmen wird. Die Akteneinsicht wird nur Anwälten gewährt. == '''Frist für die Klage gegen den Bescheid''' == Gegen den Widerspruchsbescheid der Deutschen Rentenversicherungb kann innerhalb einer Frist von einem Monat sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Dadurch kann es zu zwei Verfahren an verschiedenen Sozialgerichten kommen. Das zuerst eingereichte Verfahren "führt", das später anhängig gemachte Verfahren wird in der Regel zum Ruhen gebracht. Je nach regionaler Rechtsprechung ist aus taktischen Gründen zu überlegen, welches Verfahren durchgeführt wird. Die Verfahren sind auch bei den Kosten unterschiedlich. == '''Muster für die Klage gegen den Bescheid''' == Hier finden Sie in Kürze ein Muster für einen fristwahrende Klage vor dem Sozialgericht gegen einen negativen Widerspruchsbescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren. Wir raten aber dringend von einer Selbstvertretung oder Vertretung durch einen im Thema nicht 100%ig versierten Rechtsanwalt ab. Missverständliche Angaben sind später oft nicht zu korrigieren. Das Muster soll nur in Fällen, in denen der Fristablauf unmíttelbar bevorsteht, eine Versäumung der Frist verhindern. Die Klage ans Sozialgericht muss nicht sofort begründet werden. Für die Begründung sollten Sie einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der zunächst die für einen erfolgreiche Klage notwendige Einsicht in die Akte nehmen wird. Die Akteneinsicht wird nur Anwälten gewährt.
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?''' ==
Eine Statusfeststellung ist auch nach der Beendigung der Beschäftigung noch möglich. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können nach Ende der Beschäftigung eine Statusfeststellung bei der Clearingstelle der DRV beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist im Rahmen des Anfrageverfahrens nicht gehindert, über die Frage der Sozialversicherungspflicht auch nach Beendigung der Beschäftigung zu entscheiden (BSG, Urteil vom 04. Juni 2009 – B 12 KR 31/07 R –, SozR 4-2400 § 7a Nr 3).
== '''Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten!aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage''' ==
Das Bundessozialgericht hat im März 2014 bestätigt, dass Steuerberater im Sozialgerichtsverfahren einen Bescheid der DRV zur Statusfeststellung nicht wirksam angreifen können, mit fatalen Folgen für den Betroffenen, weil der Bescheid alleine durch eine unwirksame Vollmacht rechtskräftig wurde. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung auch noch einmal auf die komplexe Rechstmaterie hingewiesen, die qualifizierter anwaltlicher Beurteilung bedarf:
"Die (auch) "rechtliche" Komplexität des Statusfeststellungsverfahrens zeigt sich im Übrigen bereits an den Fragen des (in den Verwaltungsvorgängen befindlichen) von der Beklagten ausgegebenen Formantragsformulars. Dort werden in nicht unerheblichem Umfang Gegebenheiten abgefragt, die über die bloße Ermittlung tatsächlicher Umstände hinausgehen und rechtlich wertende Überlegungen bei der Beantwortung der Fragen erfordern. So werden von den Beteiligten zB auch Informationen darüber erbeten, ob neben der Tätigkeit, für die die konkrete Feststellung des versicherungsrechtlichen Status begehrt wird, weitere "abhängige" oder "selbstständige" Tätigkeiten ausgeübt werden. Derartiges kann - wie allgemein im Verfahren nach § 7a SGB IV - letztlich nicht ohne rechtliche Kenntnisse über die typischen, in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wiederholt behandelten Problemfelder beantwortet werden, etwa die Beurteilung von Erwerbstätigkeiten bei juristischen Personen, in Familienunternehmen und Familiengesellschaften sowie solchen im Zusammenhang mit freier Mitarbeit oder in modernen Erwerbsformen."
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2004 – IX ZR 246/02).
== '''Checkliste mit Berufsbildern Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer und Kriterienmitarbeitende Familienangehörige''' ==
Nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB (idF. ab 1.1.2005) ist über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses, in denen der Arbeitgeber Anmeldungen nach § 28a SGB IV für Ehegatten und Lebenspartner oder geschäftsführende Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2004 erstellt, von Amts wegen über den Status zu entscheiden.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung orientiert sich an den Grundsätzen, die die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu den betroffenen Personenkreisen entwickelt haben. Zu den
• geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH vgl. Anlage 3 zum Gemeinsamen Rundschreiben zum Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit (aktuell vom 26.03.20032014);
• mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartnern vgl. Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von Angehörigen (aktuell vom 11.11.20042014).
Auch hier gilt, dass die Beratung durch versierte und erfahrene Fachleute viel Geld sparen kann.
• Rundschreiben der Spitzenorganisationen vom 5.7.2005 (aktualisiert am 13.4.2010) inklusive der Anlagen 1-6
• Anlage 1: Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen (Ehegatten/ Lebenspartner) im Rahmen eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV
Antrag für das Statusfeststellungsverfahren [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/205780/publicationFile/1624/april_top1_rs_selbstaendigkeit_anlage4_anhang.pdf]
== '''Formulare im Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer und Familienangehörige''' ==
Für den Antrag sollte man sich mit den Formularen V0027 (früher V027), V0028 (früher V028, Erläuterungen) sowie den Anlagen C0032 (Gesellschafter und GmbH-Geschäftführer) und C0033 (Familienangehörige) beschäftigen. Auf Scheinselbstaendigkeit.de finden Sie eine Kommentierung von Rechtsanwalt Felser zum Antragsformular V0027 / V027 unter "Hilfe zum DRV Fragebogen" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de].
Sie sollten zudem die Anlage 3 zum Rundschreiben aus 2014 gelesen haben [Anlage 3: i.d.F. vom 09.04.2014: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH, sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH - Erläuterung der Spitzenorganisationen zur Änderung vom 9.4.2014).
== '''Formulare V0027 und V0028''' ==
Das Formular V0027 - V027 stellt den Antrag auf Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens dar. Anders als im Falle eines Selbständigen handelt es sich seit 2004 um ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren, so dass der Antrag nicht zurückgenommen werden kann. Die Erläuterungen der DRV zum Antrag V0027 / V027 finden Sie im Merkblatt V0028 / V028. Sämtliche Formulare können Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de herunterladen. Auf Scheinselbstaendigkeit.de finden Sie eine Kommentierung von Rechtsanwalt Felser zum Antragsformular V0027 / V027 unter "Hilfe zum DRV Fragebogen" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de].
== '''Formular C0032''' ==
Das Formular C0032 ist die Anlage zum Statusfeststellungsantrag V0027 (früher V027) für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH.
Im Rahmen der späteren schriftlichen Anhörung stellt die Clearingsstelle der DRV Ihnen weitere Fragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Eine Hilfe zur Beantwortung der Fragen im Formular C0032 mit Erläuterung der Bedeutung und der Risiken stellen wir Ihnen bald auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de] zur Verfügung.
== '''Formular C0033''' ==
Das Formular C0033 ist die Anlage zum Statusfeststellungsantrag V0027 (früher V027) für mitarbeitende Angehörige. Das Formular enthält Fragen der DRV, um den Status zu klären, also die Frage, ob eine sozialversicherungspflichtige oder sozialversicherungsfreie Beschäftigung vorliegt.
Im Rahmen der späteren schriftlichen Anhörung stellt die Clearingsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Ihnen unter Umständen weitere Fragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Eine Ausfüllhile mit Erläuterung der Bedeutung der Fragen der DRV finden Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de].
== ''' Seminar Statusfeststellungsverfahren - Risiken und Chancen ''' ==
Der Autor führt regelmäßig Seminare für Selbständige, Auftragnehmer und Auftraggeber, Personalleiter, Steuerberater, Geschäftsführer und Juristen zur Problematik der Scheinselbständigkeit, Fragen der Abgrenzung des Status bei Selbständigen, arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und Scheinselbständigen sowie zur Frage, ob und wann ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll ist, durch. Aktuelle Termine zu Seminaren mit dem Autor dieser Seiten und eine Beschreibung der Inhalte finden Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/events/seminar-scheinselbstaendigkeit-fuer-auftraggeber-und-selbstaendige]
== '''Interviews von Rechtsanwalt Felser zu Scheinselbständigkeit und Statusfeststellungsverfahren''' ==
(6) Financial Times Deutschland vom 27.6.2000: "Rentenkasse versperrt Selbstständigen die Flucht. Für Selbstständige in Deutschland wird es schwerer, sich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entziehen." Ein Beitrag von Margarethe Heckel mit Zitaten aus einem Interview mit Rechtsanwalt Felser [http://www.ftd.de/politik/deutschland/:rentenkasse-versperrt-selbststaendigen-die-flucht/1053412.html]
(7) Verkehrsrundschau vom 21.09.2017 RECHT + GELD. INSOLVENZRISIKO SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
sind oft existenzgefährdend", weiß der Brühler Rechtsanwalt Michael Felser. Sie werden auf Basis der Rechnungsbeträge ermittelt und meist mit Säumniszuschlägen in Höhe von zwölf Prozent verzinst. "Scheinselbstständige zu beschäftigen, wird zum Insolvenzrisiko" [https://www.verkehrsrundschau.de/suche?globalsearchterm=Felser]
(8) DER FUSS 9/10-2017: Interview Rechtsanwalt Felser mit Autorin Petra Zimmermann zur Sozialversicherungspflicht von Podologen: „Wirrwarr Rentenversicherung“ (Interview online auf Der Fuss) [https://www.der-fuss.de/51-praxisfuehrung/1231-wirrwarr-rentenversicherung]
(9) 09.10.2017 in RTL: Team Wallraff: Günter Wallraff im Gespräch mit Rechtsanwalt Michael Felser
(das ganze Interview bei www.rtl.de) [https://www.rtl.de/cms/team-wallraff-guenter-wallraff-im-gespraech-mit-rechtsanwalt-michael-felser-4128929.html]
(10) FOCUS-BUSINESS Heft 4/2017 November/Dezember 2017: Stolperfallen inklusive - So entscheiden Statusprüfer, ob Auftragnehmer selbstständig sind – oder nicht (S. 162) mit Interview RA Felser (Heft kann hier bestellt werden)
== ''' Weblinks''' ==
Das große Portal zum Thema "Scheinselbständigkeit" (seit 1998, zur Zeit in Überarbeitung) [[http://www.scheinselbstaendigkeit.de]] mit vielen nützlichen Hilfen zum Beispiel eine Hilfe zum Fragebogen V027 und Vordruck C0031. Informationsportal zum Statusfeststellungsverfahren auf Statusfeststellung.de [http://www.statusfeststellungsverfahren.de]
Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin) mit Informationen zum Thema Statusfeststellungsverfahren und den Formularen [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/Versicherung/_DRVB_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html?nn=38546]
== ''' Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Statusfeststellungsverfahren" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de]. Er hat zahlreiche seit 1995 mehr als tausend Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige "Kinder wieder aus dem Brunnen geholt". Unterstützt Jeden Monat bearbeitet die Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte ca. 25 Mandate aus dem Bereich "Sozialversicherungspflicht". Rechtsanwalt Felser unterstützt auch Rechtsanwälte und Steuerberater als Zweitmeinung oder Coach bei Statusfeststellungsverfahren oder Verfahren gegen die DRV oder Finanzverwaltung. Referenzen auf Anfrage.Medien greifen gerne auf Rechtsanwalt Felser als Experten zurück, BILD.de in inzwischen über 100 Beiträgen und ARD/WDR in weit über hundert Beiträgen im TV und Radio. {{social}}