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Betriebsratsschulung

Keine Änderung der Größe, 22:09, 10. Apr. 2012
Die regelmäßige Fortbildung der Betriebsratsmitglieder in Betriebsräteseminaren sind eine Grundvoraussetzung für eine vernünftige Betriebsratsarbeit. Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, zB durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 142, zu B I 1 der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe) .
== '''Auswahl des Seminarabieters Seminaranbieters für das Betriebsräteseminar''' ==
Der Betriebsrat muß nicht den billigsten Anbieter wählen:
== '''Teilnahme an Betriebsräteseminar durch einstweilige Verfügung?''' ==
 
Umstritten ist, ob der Betriebsrat eine Teilnahme des Betriebsratsmitglieds durch einstweilige Verfügung sicherstellen kann:
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