Änderungen
/* Scheinselbständigkeit - unterschiedlich im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht */
Es kann daher unterschiedliche Statusfeststellungen geben. Finanzämter können sogar die Umsatzsteuer anerkennen, aber den Abzug von Betriebsausgaben ablehnen (arbeitnehmerähnlicher Selbständiger im Steuerrecht).
(FG München, Urteil vom 04. Dezember 2012 – 10 K 3854/09 –, juris)