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Scheinselbständigkeit

1.589 Byte hinzugefügt, 19:42, 1. Jul. 2013
/* Scheinselbständigkeit - Folgen */
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen''' ==
Sozialversicherungsrechtliche Die Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Scheinselbständigkeit) hat zahlreiche Folgen . Die Feststellung hat nicht nur sozialversicherungsrechtliche Folgen (Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 5 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre durch den Auftraggeber; Erwerb sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche durch den Auftragnehmer - Rentenansprüche, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung), sondern auch steuerrechtliche Folgen (Rückabwicklung Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug; Einkommenssteuer, Gewerbesteuer), arbeitsrechtliche Folgen (Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit Betriebszugehörigkeit seit Beginn der Tätigkeit, u.U. Kündigungsschutz, Betriebsrentenansprüche etc.). Die Feststellung einer scheinselbständigen Beschäftigung kann aber auch strafrechtliche Folgen haben. Insbesondere wenn Zoll und Steuerfahndung beteiligt sind, werden auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Steuerrechtliche Die Folgender steuerrechtlichen Abwicklung können auch den Scheinselbständigen empfindlich treffen. Bei der arbeitsrechtlichen Rückabwicklung sind ebenfalls nachteilige Folgen zu bedenken, die den Vorteilen eines Arbeitsverhältnisses sorgfältig gegenübergestellt und abgewogen werden müssen.
Arbeitsrechtliche FolgenFristen: Scheinselbständige können sich oft über eine Rückerstattung der freiwillig geleisteten Krankenversicherungsbeiträge freuen. Aber auch hier sind kurze Antragsfristen zu beachten.
Arbeitsrechtliche Rückabwicklung FristenWegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage sowie der unterschiedlichen Interessen der Betroffenen gleich kein Fall dem anderen. Er gehört jedenfalls in die Hände eines spezialisierten Anwalts. Sonst kann der Schuß nach hinten losgehen.
== '''Scheinselbständigkeit - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
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