Aufhebungsvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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(Blogbeiträge zum Thema Aufhebungsvertrag)
(Aufhebungsvertragsklauseln)
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2. Unterzeichnen Sie nie einen Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit und ohne Berücksichtigung unserer Checkliste! Es gibt kein gesetzliches
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Widerrufsrecht! Sie verzichten mit Ihrer Unterschrift auf die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung!
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5. Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag mit rückdatiertem Kündigungsdatum,denn dies stellt regelmäßig eine Straftat dar!
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7. Unterzeichnen Sie keine „Ausgleichsquittung“ oder einen „Klageverzicht“ ohne vorherige Rechtsberatung! Sie verzichten auch
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dadurch unter Umständen mit Ihrer Unterschrift auf die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung!
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8. Lassen Sie sich nicht mit der Drohung einer Kündigung oder Strafanzeige unter Zeitdruck setzen! Ihr Arbeitgeber wird im Zweifel auch noch einige Tage später das gleiche Angebot machen.
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9. Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche oder gewerkschaftliche Beratung! Die meisten Rechtsschutzversicherer
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zahlen jedenfalls eine Erstberatung beim Anwalt.
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== '''Muster Aufhebungsvertrag''' ==
 
== '''Muster Aufhebungsvertrag''' ==

Version vom 16. Dezember 2014, 11:46 Uhr


Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Bedeutung in der Praxis

Gesetzliche Grundlagen zum Aufhebungsvertrag

10 goldene Regeln zum Aufhebungsvertrag

1. Lassen Sie sich vor einem Personalgespräch („Vier-Augen-Gespräch “) immer den Anlass mitteilen! Nehmen Sie im Zweifel ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied Ihres Vertrauens mit. 2. Unterzeichnen Sie nie einen Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit und ohne Berücksichtigung unserer Checkliste! Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht! Sie verzichten mit Ihrer Unterschrift auf die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung! 3. Wandeln Sie keine rückständigen oder noch innerhalb der Kündigungsfrist zustehenden Gehaltsbestandteile in eine Abfindung um! 4. Verzichten Sie niemals auf die Einhaltung der Kündigungsfrist! 5. Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag mit rückdatiertem Kündigungsdatum,denn dies stellt regelmäßig eine Straftat dar! 6. Bedenken Sie, dass der Aufhebungsvertrag in aller Regel eine Sperrzeit zur Folge hat! 7. Unterzeichnen Sie keine „Ausgleichsquittung“ oder einen „Klageverzicht“ ohne vorherige Rechtsberatung! Sie verzichten auch dadurch unter Umständen mit Ihrer Unterschrift auf die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung! 8. Lassen Sie sich nicht mit der Drohung einer Kündigung oder Strafanzeige unter Zeitdruck setzen! Ihr Arbeitgeber wird im Zweifel auch noch einige Tage später das gleiche Angebot machen. 9. Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche oder gewerkschaftliche Beratung! Die meisten Rechtsschutzversicherer zahlen jedenfalls eine Erstberatung beim Anwalt. 10. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, der gegen die Goldenen Regeln 1 – 9 verstößt, gehen Sie spätestens jetzt unverzüglich zum Anwalt!

Aufhebungsvertragsklauseln

Muster Aufhebungsvertrag

Gerade wegen der großen Bedeutung des Aufhebungsvertrag bei Jobwechseln im Arbeitsverhältnis ist vor der ungeprüften Verwendung eines "kostenlosen" Musteraufhebungsvertrags zu warnen. Die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen Regelungen ändern sich häufig plötzlich, so daß auch gerade veröffentlichte Muster schnell kalter Kaffe von gestern werden.

Checkliste Aufhebungsvertrag

In einer Checkliste hat Rechtsanwalt Felser für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Sie vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag kennen und die Fallstricke, die Sie beachten müssen. Die Checkliste Aufhebungsvertrag finden Sie hier:[1]

AufhebungsvertragsCheck

Viele Arbeitnehmer und Führungskräfte (interessanterweise überdurchschnittlich oft Vertriebsleiter und IT-Leiter) haben Ihren Aufhebungsvertrag bei einem Jobwechsel vor der Unterschrift durch Rechtsanwalt Felser prüfen lassen. Wir bewerten dabei nicht nur die einzelnen Klauseln und die juristische Qualität, sondern auch die durch den Aufhebungsvertrag erkennbare Einstellung des Arbeitgebers zu seinen Mitarbeitern. Aufgrund unserer langjährigen anwaltlichen Erfahrung im Aushandeln und der Begleitung bei Aufhebungsverträgen und unserer Datenbank können wir auch konkrete Hinweise für angemessene oder unternehmensübliche Abfindungen geben. Ein weiterer Unterschied unseres AufhebungsvertragsChecks aber ist, daß wir Ihnen auch praxisorientierte Tipps für die Verhandlungen und "Nachverhandlungen" geben. So können Sie auch vermeiden, daß sie die falschen Punkte ansprechen.

Zum AufhebungsvertragsCheck[2]


Blogbeiträge zum Thema Aufhebungsvertrag

Keine Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit![3]

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag unter Umständen möglich [4]

Aufhebungsvertrag: Böse Folgen für´s Arbeitslosengeld? [5]

Leitender Angestellter: Keine Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag! [6]

Abwicklungsvertrag = Aufhebungsvertrag? [7]

Aufhebungsvertrag mit Abfindung aber ohne Sperrzeit? [8]

Interviews

(1)

(8) Weitere Interviews: Daneben haben die Rechtsanwälte der Kanzlei zahlreiche Interviews[9] zum befristeten Arbeitsvertrag, zum Berufsausbildungsvertrag, zu Zielvereinbarung und zu einzelnen Rechten und Pflichten im Arbeitsvertrag gegeben.

Weblinks

(1) Aufhebungsvertrag.de [10]: Das große Rechtsportal zum Thema "Aufhebungsvertrag" von Juracity - Recht für Alle!

(2) Abwicklungsvertrag.de [11]: Aktuelles rund um das Thema "Abwicklungsvertrag" nach Kündigung von Juracity - Recht für Alle!

(3) Sperrzeit.com [12]: Webseite des Autors zum Thema "Sperrzeit" bzw. Sperrfrist.

Autor

Michael W. Felser ist der auf das Thema "Aufhebungsvertrag" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [13] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" mit der Themendomain "Aufhebungsvertrag.de". Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte sachkundig vor dem Abschluß des Aufhebungsvertrags und bei Problemen mit Klauseln und Regeln des Arbeitsvertrag beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei der Geltendmachung von Informationsrechten, der Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Arbeitsvertrag (Nachweisgesetz, Tarifvertrag etc.) und Betriebsvereinbarungen mit Bezug zum Arbeitsvertrag (z.B. AT-Angestellte). Referenzen auf Anfrage.