Kündigungsschutzklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Bild.de Kündigungsserie Teil 2 vom 28.07.2009: So reagieren Sie auf Ihre Kündigung - Wichtige Tipps zur Kündigung von Kuendigung.de-Experten
 
Bild.de Kündigungsserie Teil 2 vom 28.07.2009: So reagieren Sie auf Ihre Kündigung - Wichtige Tipps zur Kündigung von Kuendigung.de-Experten
 
Beitrag von Guido Rosenbaum mit Tipps und Interviewstrecke von Rechtsanwalt Michael W. Felser [http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/kuendigung/so-reagieren-sie-auf-die-kuendigung-9165880.bild.html]
 
Beitrag von Guido Rosenbaum mit Tipps und Interviewstrecke von Rechtsanwalt Michael W. Felser [http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/kuendigung/so-reagieren-sie-auf-die-kuendigung-9165880.bild.html]
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DGB Reihe Profil 05 September 2005: Mit Interview Rechtsanwalt Felser zum Thema: „Erfolgreiche Kündigungsschutzklage“
  
 
Süddeutsche Zeitung vom 20.5.2005: "Lieber arbeiten als kassieren. Wer nach der Kündigung keine Abfindung akzeptieren will, kann auch auf Weiterbeschäftigung klagen."  
 
Süddeutsche Zeitung vom 20.5.2005: "Lieber arbeiten als kassieren. Wer nach der Kündigung keine Abfindung akzeptieren will, kann auch auf Weiterbeschäftigung klagen."  

Version vom 10. Mai 2012, 23:52 Uhr


Haftungsfalle Kündigungsschutzklage

Haftungsfalle Kündigungsschutzklage

Beim Kündigungsschreiben lauern zahlreiche Fallen für juristische Laien. Eine unwirksame Kündigung kann teuer werden. Was drin stehen muss im Kündigungsschreiben, lesen Sie unter Kündigungsschreiben.

Ziehen Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt zu Rate, der tatsächlich überwiegend im Arbeitsrecht tätig ist. Das Arbeitsrecht ist ein eigenes, ständigem Wechsel unterworfenes Rechtsgebiet und die Führung eines Kündigungsschutzprozesses setzt nicht nur gute Kenntnisse des Kündigungsrechts voraus, sondern auch Verhandlungsgeschick und Erfahrung. Ein mit Kündigungschutzprozessen erfahrener Anwalt holt regelmäßig deutlich mehr an Abfindung aus dem gleichen Fall heraus als z.B. der Scheidungsanwalt. Das können mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen. Und wenn Sie keine Abfindung, sondern eine Weiterbeschäftigung anstreben, besteht erst recht Anlass dazu, einen Spezialisten aufzusuchen.

Die Qualifikationsangaben bei Anwaltssuchdiensten (im Internet oder per Telefon) beruhen auf Selbsteinschätzungen der Rechtsanwälte. Dies gilt zwar nicht für den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Die Anforderungen an die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt sind aber leider auch nach der neuen Berufsordnung (BORA) nicht sehr hoch (Nachweis des Besuchs eines dreiwöchigen Lehrgangs mit Abschlussklausur und die Bearbeitung von 100 Arbeitsrechtsfällen in 3 Jahren). Selbst der Bundesgerichtshof stellt dazu fest: „Der Gesetzgeber hat die Schwelle für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ersichtlich nicht sehr hoch ansetzen wollen (vgl. BT-Drucks. 12/1710, S. 8).“ (so der BGH vom 18.11.1996 – AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307). Informieren Sie sich daher darüber, ob der Anwalt tatsächlich überwiegend im Arbeitsrecht tätig ist.

Scheuen Sie sich auch nicht, nach Fallzahlen zu fragen. Was bei Ärzten ein selbstverständliches und qualitätssicherndes Kriterium ist, muss auch bei Anwälten selbstverständlich werden.


'Rechtsgrundlagen der Kündigungsschutzklage

§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Wichtige Urteile zum Thema Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage Online von Kuendigung.de

Angebote Kündigungsschutzklage

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Arbeitgeber die richtige Kündigungsfrist beachtet hat oder welche Kündigungsfrist Sie bei einem Jobwechsel beachten müssen (bzw. wie Sie diese umgehen können), stellen Sie unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsspezialisten diese Frage. Nutzen Sie unsere einfache, sichere, schnelle und faire Onlineberatung. Zu einer Beispielsfrage[1]

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Weblinks

Kündigungsschutzgesetz - amtlicher Gesetzestext [4]

§ 4 KSchG - Klagefrist für die Kündigungsschutzklage (amtlicher Gesetzestext)[5]

Muster einer Kündigungsschutzklage [6]

Kündigungsschuzklage online von Kuendigung.de [7]

Kuendigung.de: Das größte deutsche Rechtsportal zum Thema "Kündigung" und "Kündigungsfrist" via Juracity - Recht für Alle! (empfohlen von Süddeutscher Zeitung, Ver.di, FAZ, DGB u.a.)[8]

Buchtipp

Kündigung - was tun? von Arbeitsrichterin Lore Seidel und Rechtsanwalt Felser, [mehr Infos hier ...]


Interviews

T-Online vom 28.10.2011: Kündigungsschutz - schön wär’s Ein Beitrag von dpa/T-Online Mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser [9]

Biallo.de vom 30.05.2010: Kündigung: Nur drei Wochen Zeit zur Klage vor Gericht Von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von RA Axel Willmann [10]

Merkur Online vom 26.9.2009: Arbeitsrecht: Kündigung – Was man tun kann Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt Axel Willmann

Bild.de Kündigungsserie Teil 2 vom 28.07.2009: So reagieren Sie auf Ihre Kündigung - Wichtige Tipps zur Kündigung von Kuendigung.de-Experten Beitrag von Guido Rosenbaum mit Tipps und Interviewstrecke von Rechtsanwalt Michael W. Felser [11]

DGB Reihe Profil 05 September 2005: Mit Interview Rechtsanwalt Felser zum Thema: „Erfolgreiche Kündigungsschutzklage“

Süddeutsche Zeitung vom 20.5.2005: "Lieber arbeiten als kassieren. Wer nach der Kündigung keine Abfindung akzeptieren will, kann auch auf Weiterbeschäftigung klagen." Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser[12]

Bild & T-Online vom 13.4.2005: "Entlassen – und wie geht's jetzt weiter? Ihr SOS-Plan bei Kündigung" Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser [13]

Süddeutsche Zeitung vom 14.1.2004: "Find mich ab! Von Kündigungen und Abfindungen: Welche Summe Geschasste erwarten können und wann sich eine Klage lohnt." Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser [14]

Autor

Michael W. Felser ist der auf das Kündigungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [15] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [16] sowie der Themendomain Kuendigung.de [17]. Gemeinsam mit der Arbeitsrichterin Lore Seidel hat den Ratgeber "Kündigung - was tun?" geschrieben. Er hat mehrere tausend Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung beraten und vertreten. Betriebsräte berät er im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG und bei Massenentlassungen als Berater und Sachverständiger im Rahmen von Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan.