{{#seo: |title=Your page title |titlemode=append |keywords=these,are,your,keywords |description=Your meta description }}
Geschäftsführer - Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht - Stand 2016
Wenn im folgenden der Begriff "Geschäftsführer" verwendet wird, ist stets der GmbH-Geschäftsführer gemeint.
Geschäftsführer - Arbeitsrecht - Stand 2016
Geschäftsführer - Sozialversicherungsrecht - Stand 2016
Geschäftsführer - Sozialversicherungspflicht - Stand 2016
Geschäftsführer - Sozialversicherungsfreiheit - Stand 2016
Geschäftsführer - obligatorisches Statusfeststellungsverfahren - Stand 2016
Geschäftsführer - aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht - Stand 2016
Interviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
Interviews zum Thema Scheinselbständigkeit:
(1) Computerwoche vom 04.08.2014: Verunsicherung im Markt I Scheinselbständig: IT-Freiberufler im Visier der Rentenversicherung? von Andrea König (Autor) mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser [1]
(2) Verbraucherportal Biallo vom 05.12.2011: Selbstständig im Nebenberuf - Tipps und Fallstricke. Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser [2]
(3) Lohn und GehaltsPROFI aktuell 2/2011: Sonderausgabe Scheinselbständigkeit: Verstärkte Prüfungen [3]. Beiträge von Chefredakteur Lutz Schumann und Rechtsanwalt Michael W. Felser.
(4) Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) 2008/40 (Seite 15): Selbständig oder nur zum Schein. Urteil zur Selbstständigkeit verunsichert das Gastgewerbe. Aber Vorsicht: „Die Feststellung ist keineswegs rechtskräftig“, warnt Michael W. Felser, Rechtsanwalt aus Brühl. Ein Beitrag von Norbert Sass mit Interview von Rechtsanwalt Felser. [4]
(5) „BKK Zollern-Alb Business“ Heft 2 2002 (Seite 6/7): Scheinselbständigkeit - programmierter Ruin. Ein Beitrag von Jürgen Ponath mit Interview Rechtsanwalt Felser.[5]
(6) Financial Times Deutschland vom 27.6.2000: "Rentenkasse versperrt Selbstständigen die Flucht. Für Selbstständige in Deutschland wird es schwerer, sich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entziehen." Ein Beitrag von Margarethe Heckel mit Zitaten aus einem Interview mit Rechtsanwalt Felser [6]
Interviews zum Thema Schwarzarbeit:
Weblinks
Das große Portal zum Thema "Scheinselbständigkeit" (seit 1998) [[7]]
13 Rechtsirrtümer über Scheinselbständigkeit [8]
Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin) mit Informationen zum Thema Statusfeststellungsverfahren und den Formularen [9]
Rechtslexikon von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Thema Statusfeststellungsverfahren [10]
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht / Sozialversicherungsfreiheit
Wir überprüfen für Sie im Rahmen einer ca. einstündigen Beratung (persönlich in Köln, Brühl oder Berlin), telefonisch oder per Skype) das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht als GmbH-Geschäftsführer - am besten bevor es die Deutsche Rentenversicherung, der Betriebsprüfer, der Zoll oder das Finanzamt tun.
Autor / Anwalt
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Scheinselbstständigkeit" und "Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [11] und Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [12] und "Statusfeststellungsverfahren.de". Er hat zahlreiche Selbständige, GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen und Steuerberater sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Er wird von Mitgliedern der Freiberufler Plattform GULP und dem VGSD (Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland) als spezialisierter Anwalt zum Thema "Scheinselbständigkeit" empfohlen [13]. Referenzen auf Anfrage.
Erstberatung bei Fragen der Sozialversicherungspflicht / Sozialversicherungsfreiheit
Rechtsanwalt Felser bietet eine einstündige Erstberatung für GmbH-Geschäftsführer bzw. Unternehmen oder deren Steuerberater an, die eine Rechtsberatung zum Thema "Sozialvgersicherungspflicht" bzw. Statusfeststellungsverfahren benötigen. Dafür berechnet Rechtsanwalt Felser kostengünstig nicht nach Streitwert, sondern lediglich seinen individuellen Stundensatz zzgl. Mwst. Durch die Erfahrung und Spezialisierung von Rechtsanwalt Felser kann in einer Erstberatung meist alle Fragen geklärt werden, so dass häufig keine weiteren Beratungen mehr erfolgen müssen. Sofern vor der Beratung Unterlagen (die per Mail oder Fax übermittelt werden können) eingesehen werden müssen, geht die Zeit hierfür von der Beratungsdauer ab. Vor scheinbar kostenlosen Beratungen wie sie offensichtlich von Versicherunbgsmaklern (zB Clearingstelle.de) angeboten werden sei an dieser Stelle noch einmal gewarnt. Sie werden meist an anderer Stelle teuer dafür bezahlen müssen. Der teuerste Rat ist immer der schlechte Rat. Sie würden auch mit Zahnschmerzen nicht zu irgendwem gehen, der mit kostenloser Behandlung wirbt.
Autor als Referent
Rechtsanwalt Felser wird häufig auch als Referent zur Problematik der Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung angefragt. Zuletzt hat er am 11.04.2014 in Bonn für einen Verband zu diesem Thema auf einer Tagung referiert. Im September vor IT-Beratern eines großen Providers. Im März 2016 ist Rechtsanwalt Felser Referent auf einer Fortbildungstagung für Juristen des Marburger Bundes.
Seminar Risiko Sozialversicherungspflicht / Chance Sozialversicherungsfreiheit
Der Autor führt regelmäßig Seminare für Selbständige, Auftragnehmer und Auftraggeber, Personalleiter, Steuerberater, Geschäftsführer und Juristen zur Problematik der Scheinselbständigkeit und Frage der Abgrenzung des Status bei Selbständigen, arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und Scheinselbständigen durch. Aktuelle Termine zu Seminaren mit dem Autor dieser Seiten und eine Beschreibung der Inhalte finden Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de [14]