Der Manteltarifvertrag – kurz: MTV - gehört mit dem Entgelttarifvertrag und dem Rahmenvertrag zu den Tarifverträgen, die zusammen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und Unternehmen regeln.
Manteltarifvertrag und andere Tarifverträge
Anders als der meist jährlich verhandelte und aktualisierte Entgelttarifvertrag (auch: Gehaltstarifvertrag, Lohntarifvertrag), der bestimmten Entgeltgruppen ein bestimmtes Entgelt zuordnet (Entgelttabelle) wird der Manteltarifvertrag, der die sonstigen Arbeitsbedingungen wie Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen regelt, meist auf mehrere Jahre hinaus abgeschlossen und auch nur in größeren Abstand neu verhandelt. Häufig werden gar keine Änderungen am Manteltarifvertrag vorgenommen.
Manteltarifvertrag: Typische Inhalte
Typische Inhalte des Manteltarifvertrags sind Arbeitsvertrag, Probezeit, Arbeitszeit, Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und Sonderurlaub, Krankmeldung und Entgeltfortzahlung, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Erschwernisse, Fortbildung und Qualifizierung, Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen, Kündigungsfristen, Verfallfrist oder Ausschlussfrist.
Beispiele eines Manteltarifvertrags
Bundesangestelltentarifvertrag - BAT
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L
Manteltarifvertrag Zeitarbeit (BzA)[1]
Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen[2]
Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften[3]
Manteltarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende[4]
Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken[5]
Manteltarifvertrag für den Groß- und Aussenhandel NRW[6]
Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen
Fachbeiträge
2010 I Michael W. Felser I KiTa-Spezial Arbeits- und Gesundheitsschutz in der KiTa Sonderausgabe 2/2010 I Wolters-Kluwers I Der „Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz in der KiTa“ I Mai 2010
Interviews
Radio Dresden vom 22.3.2012: Streiks im öffentlichen Dienst – wie ist die Rechtslage. Telefoninterview mit Rechtsanwalt Michael W. Felser
News.de vom 22.02.2010 Lufthansa «Das übliche Streiktheater» Von news.de-Redakteur Christian Mathea mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser.[7]
Lehrerfreund: Experteninterview: Dürfen Beamte streiken? Interview mit Rechtsanwalt Michael Felser. [8]
Tagesspiegel vom 11.04.2008: DURFTEN DIE STRASSENBAHNER STREIKEN? Interview mit Rechtsanwalt Michael W. Felser. [9]
Bild.de vom 05.03.2008: Streiks bei Nahverkehr, Kitas, Müllabfuhr Darf ich meinen Müll jetzt auf die Straße kippen? Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser.[10]
N-TV Wirtschaftstudio am 05.12.2007: Arbeitsrechtler Michael Felser live zum Bahnstreik
N-TV vom 21.10.2007: Bahnstreik - mit Interview RA Felser live im Wirtschaftstudio
Weblinks
(1) Manteltarifvertrag.de [11]: Aktuelles rund um das Thema "Manteltarifvertrag" von Juracity - Recht für Alle! (2) Tarifrecht.de [12] - Themendomain von Juracity - Recht für Alle!
Autor
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Tarifrecht" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [13] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!". Er hat Gewerkschaften und Arbeitnehmer sachkundig bei Problemen im Tarifrecht und bei der Eingruppierung (u.a. TVÖD, ERA-TV) beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei Betriebsvereinbarungen. Referenzen auf Anfrage.