Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Urlaub
Der arbeitnehmerähnliche Selbständige hat, wenn er als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, Anspruch auf den gesetzlichen bezahlten Mindesturlaub nach dem BUrlG. Dieser Anspruch kann durch vertragliche Regelungen nicht beseitigt werden. Die meisten arbeitnehmerähnlichen Selbständigen sind arbeitnehmerähnliche Personen.
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist
Falls keine vertragliche günstigere Regelung gilt, findet auf das Beschäftigungsverhältnis des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen die Kündigungsfristregelung in § 621 BGB Anwendung. Bisher hat die Rechtsprechung sich nicht dazu durchgerungen, dem arbeitnehmerähnlichen Selbständigen den Schutz der Kündigungsfristen in § 622 BGB zuzubilligen. Bei anderen selbständigen Dienstnehmern, die weniger schutzbedürftig sind, nämlich Geschäftsführer, hat der BGH dagegen die Kündigungsfristen in § 622 BGB analog angewendet.
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger als arbeitnehmerähnliche Person
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Wettbewerbsverbot
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kundenschutz
Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Scheinselbständigkeit
arbeitnehmerähnliche Personen Freier Mitarbeiter
Befreiungsmöglichkeit von den Rentenversicherungspflicht
Vorsicht GmbH - Lösung oder Falle?
GbR keine Lösung
Folgen einer Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Urteile zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
Checkliste arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Berufsgruppenkatalog
Selbständiger Informatiker(Datenbankverantwortlicher/Oracle Datenbank) Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2012 Aktenzeichen L 21 R 387/12 WA
Diplom-Ingenieur und Inhaber der Firma E, B. Er entwickelt und vermarktet Büro-Software
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 26.03.2004 Aktenzeichen S 8 RA 87/03
Anwalt für arbeitnehmerähnliche Selbständige
Steuerberater und arbeitnehmerähnliche Selbständige
Tipps für arbeitnehmerähnliche Selbständige
Interviews zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
(1) Verbraucherportal Biallo vom 05.12.2011: Selbstständig im Nebenberuf - Tipps und Fallstricke. Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser [1]
(2) Lohn und GehaltsPROFI aktuell 2/2011: Sonderausgabe Scheinselbständigkeit [2]. Beiträge von Chefredakteur Lutz Schumann und Rechtsanwalt Michael W. Felser.
(3) Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) 2008/40 (Seite 15): Selbständig oder nur zum Schein. Urteil zur Selbstständigkeit verunsichert das Gastgewerbe. Aber Vorsicht: „Die Feststellung ist keineswegs rechtskräftig“, warnt Michael W. Felser, Rechtsanwalt aus Brühl. Ein Beitrag von Norbert Sass mit Interview von Rechtsanwalt Felser. [3]
(4) „BKK Zollern-Alb Business“ Heft 2 2002 (Seite 6/7): Scheinselbständigkeit - programmierter Ruin. Ein Beitrag von Jürgen Ponath mit Interview Rechtsanwalt Felser.[4]
(5) Financial Times Deutschland vom 27.6.2000: "Rentenkasse versperrt Selbstständigen die Flucht. Für Selbstständige in Deutschland wird es schwerer, sich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entziehen." Ein Beitrag von Margarethe Heckel mit Zitaten aus einem Interview mit Rechtsanwalt Felser [5]
Weblinks
Das große Portal zum Thema "Scheinselbständigkeit" (seit 1998) [[6]]
Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin) mit Informationen zum Thema Statusfeststellungsverfahren und den Formularen [7]
Autor und Anwalt
Michael W. Felser ist der auf das Thema "arbeitnehmerähnliche Selbständige" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [8]. Er ist daneben Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [9]. Freiberuflicher (Mitglieder) des Portals "GULP" empfehlen RA Felser zum Thema "Scheinselbständigkeit". Rechtsanwalt Felser hat seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung (1999) zahlreiche Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Referenzen auf Anfrage.