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Scheinselbständigkeit

133 Byte hinzugefügt, 12:42, 9. Mär. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger */
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger''' ==
Der Begriff des "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen" wird oft - aber fälschlicherweise - mit der Scheinselbständigkeit vermengt. Als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger werden Selbständige bezeichnet, die aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem Auftraggeber der Rentenversicherungspflicht unterworfen werden.Es handelt sich um sogenannte "Ein-Personen-Unternehmer" oder "Solo-Selbständige".
Geregelt ist dies in '''§ 2 Nr. 9 SGB VI''':
''b)auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.''
 
Die beiden Kriterien, nämlich
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