Die DRV sieht die Abgrenzung so:
" Je mehr der folgenden Merkmale auf Sie zutreffen, je wahrscheinlicher ist es, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt:
Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;
Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;