== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige als arbeitnehmerähnliche Person''' ==
[[arbeitnehmerähnliche Person]] Der "arbeitnehmerähnliche Selbständige" im Sinne der Rentenversicherung wird auch gerne mit dem Begriff "[[arbeitnehmerähnliche Person]]" vermischt. Die "arbeitnehmerähnliche Person" ist aber ein Begriff des Arbeitsrechts und der "arbeitnehmerähnliche Selbständige" ein Begriff des Rentenversicherungsrechts. Beide Begriffe sind auseinanderzuhalten.
Auch arbeitnehmerähnlichen Selbständigen können allerdings einzelne Arbeitnehmerschutzrechte zustehen, nämlich dann, wenn sie als arbeitnehmerähnliche Person in Sinne des Arbeitsrechts anzusehen sind.