Grund hierfür ist, dass bis 2003 der fünf Merkmale umfassende Kriterienkatalog für die Vermutung der Scheinselbständigkeit die beiden Kriterien enthielt, die auch den arbeitnehmerähnlichen Selbständigen kennzeichen (5/6 Regelung, keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer). Beim Thema Scheinselbständigkeit existiert dieser Katalog seit 2003 allerdings nicht mehr. Nicht alle Betroffenen und auch nicht deren Steuerberater kennen diese Problematik.
Arbeitnehmerähnliche Selbständige geraten oft in den Strudel des Verdachts einer Scheinselbständigkeit und verlieren meistens dadurch ihre/n Auftraggeber.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Statusfeststellungsverfahren''' ==