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Unkündbarkeit

1.479 Byte hinzugefügt, 22:25, 15. Apr. 2012
== '''Unkündbarkeit''' ==
Mit Unkündbarkeit wird landläufig der besondere Kündigungsschutz bezeichnet, den bestimmte Personengruppen im Arbeitsverhältnis genießen. Dazu gehören - bei bestimmten Tarifverträgen - Arbeitnehmer mit langjähriger Betriebszugehörigkeit, betriebliche Beauftragte, Arbeitnehmervertreter wie Betriebsräte, Personalräte, aber in bestimmten Bundesländern auch politische Mandatsträger.
Echte Unkündbarkeit gibt es allerdings nicht, im Grunde genommen handelt es sich dabei um den Ausschluß bestimmter Kündigungsgründe bzw. Erschwernisse der Kündigung durch vorgeschaltete Verfahren wie bei Schwerbehinderten.
Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (nach § 626 BGB) ist aber auch bei "Unkündbaren" möglich.
 
Bei Betriebsratsmitgliedern oder Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern ist die ausserordentliche Kündigung aber nach § 103 BetrVG nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats möglich oder nach - rechtskräftiger - Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht.
== '''Rechtsgrundlagen einer Unkündbarkeit''' ==
§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)'''Unkündbarkeit nach TVÖD, TV-L, TV-V und anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes'''
'''Arbeitnehmervertreter im Betriebsverfassungsrecht'''
 
§§ 15 KSchG, 103 BetrVG
 
'''Politische Mandatsträger'''
 
Nach § 18 a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz[http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artikel/kuendigung-und-kuendigungsschutz-haetten-sie-s-gewusst/index.html] können Ratsmitglieder, ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteher nicht ordentlich gekündigt werden.
== '''Wichtige Urteile zum Thema Unkündbarkeit''' ==
== '''Angebotezur Unkündbarkeit''' ==
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== '''Weblinks''' ==
 
Kündigungsschutzgesetz via Bundesgesetze (amtlicher Gesetzestext)[http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/]
Kündigung - was tun? von Arbeitsrichterin Lore Seidel und Rechtsanwalt Felser, [mehr Infos hier ...]
== '''Interviews''' ==
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