[http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM_facebook_20120603.pdf]
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom Urteil vom 21.10.2011 Aktenzeichen 9 Sa 110/11: Unangemessene Kritik auf Facebook kann zwar eine Kündigung nicht, aber doch einen Auflösungsantrag gegen Zahlung einer Abfindung rechtfertigen.
== '''Weblinks''' ==