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Scheinselbständigkeit

334 Byte hinzugefügt, 17:37, 22. Jul. 2013
/* Statusfeststellungsverfahren - Pro und Contra */
Andererseits sollte eine derartige Beratung so früh wie möglich erfolgen.
Die auch heute noch mögliche "kleine" Amnestie gibt es nämlich nur dann, wenn das Statusfeststellungsverfahren '''im ersten Monat nach Aufnahme der Tätigkeit ''' beantragt wird. Eine "BfA-Befreiung" pauschal für die berufliche Tätigkeit z.B. eines IT-Beraters gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung ist jedes einzelne Auftragsverhältnis gesondert zu prüfen. Eine positive Statusfeststellung nützt daher für den nächsten Auftrag als Selbständiger ebenso wenig wie für weitere parallele Aufträge.
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen''' ==
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