Änderungen

Unkündbarkeit

351 Byte hinzugefügt, 17:44, 13. Nov. 2014
/* Rechtsgrundlagen einer Unkündbarkeit */
== '''Rechtsgrundlagen einer Unkündbarkeit''' ==
 
Die "Unkündbarkeit" bezieht sich meistens auf eine nur noch durch ausserordentliche Kündigung bestehende Kündbarkeit, teilweise kombiniert mit einem Verfahrensschutz wie beim Betriebsrat. Schwächer sind ein reiner Verfahrensschutz wie bei Schwerbehinderten und noch schwächer sind reine Benachteiligungsverbote wie bei Aufsichtsratsmitgliedern.
'''Unkündbarkeit nach TVÖD, TV-L, TV-V und anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes'''
1.433
Bearbeitungen