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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

12 Byte hinzugefügt, 17:57, 22. Jan. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Urlaub */
Der arbeitnehmerähnliche Selbständige hat, wenn er als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, Anspruch auf den gesetzlichen bezahlten Mindesturlaub nach dem BUrlG. Dieser Anspruch kann durch vertragliche Regelungen nicht beseitigt werden. Die meisten arbeitnehmerähnlichen Selbständigen sind arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne von § 2 BUrlG:
''§ 2 BUrlG''''Geltungsbereich''
''Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.''
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist''' ==
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