Gegen den Bescheid im Statusfeststellungsverfahren ist innerhalb einer Frist von einem Monat der Widerspruch möglich, gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?''' ==
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist im Rahmen des Anfrageverfahrens nicht gehindert, über die Frage der Sozialversicherungspflicht auch nach Beendigung der Beschäftigung zu entscheiden(BSG, Urteil vom 04. Juni 2009 – B 12 KR 31/07 R –, SozR 4-2400 § 7a Nr 3).