== '''Statusfeststellungsverfahren''' ==
Das Sozialgesetzbuch IV bietet zwei Verfahren, um den sozialversicherungspflichtigen Status feststellen zu lassen:
1. Das (freiwillige) Anfrageverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV
2. Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren bei der Einstellung von Geschäftsführern und mitarbeitenden Angehörigen nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV
== '''Statusfeststellungsverfahren bei Risiko Scheinselbständigkeit''' ==
Soll das Risiko einer Scheinselbständigkeit bei der Beschäftigung eines Selbständigen ausgeschlossen werden, ist das freiwillige Antragsverfahren das richtige Verfahren.
== '''Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren)''' ==