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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

2.010 Byte hinzugefügt, 17:48, 23. Mär. 2015
/* Folgen einer Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger */
== '''Folgen einer Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger''' ==
Die Folgen einer Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger treffen ausschließlich den Selbständigen, nicht seine Auftraggeber. Der arbeitnehmerähnliche Selbständige ist gesetzlich in der Rentenversicherung pflichtversichert.
Bei der Beitragshöhe besteht ein Wahlrecht: Es kann entweder der sog. Regelbeitrag bezahlt werden, anfangs auch der halbe Regelbeitrag, ohne jährlich das Arbeitseinkommen nachzuweisen.
 
Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich in der Regel nach der sogenannten Bezugsgröße 2015, die 2.835,00 EUR West bzw. 2.415,00 EUR Ost beträgt sowie dem aktuellen Beitragssatz der Rentenversicherung (18,7,% für 2015). Für 2015 ergibt sich somit ein Regelbeitrag in Höhe von 530,15 EUR West bzw. 451,61 EUR Ost. Für die ersten drei Jahre nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit besteht die Möglichkeit, den Regelbeitrag zu halbieren. Der Antrag hierfür ist beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
 
Alternativ können auch einkommensabhängige Beiträge bei Nachweis des jeweiligen Arbeitseinkommens gezahlt werden. Die Beitragssatzverordnung 2015 senkt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für 2015 auf 18,7 Prozent.
 
Für Existenzgründer bietet sich regelmäßig die erste Variante an.
 
Auf Antrag - aber auch nur auf Antrag - werden Existenzgründer für einen Zeitraum von 3 Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, die die Merkmale nach § 2 Ziffer 9 erfüllt, sogar von der Rentenversicherungspflicht befreit. Dies gilt auch für die Aufnahme einer zweiten selbständigen Tätigkeit.
 
Die Befreiung gilt ab dem Tage der Aufnahme der zur Versicherungspflicht führenden Tätigkeit, wenn der Antrag innerhalb der ersten drei Monate seit Aufnahme der Tätigkeit gestellt wurde. Der Antrag gilt auch noch dann rückwirkend, wenn der Antrag bis zum Ende des dritten Monats gestellt wird, danach nur noch für den verbleibenenden Rest der 3 Jahre.
== '''Urteile zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen''' ==
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