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Statusfeststellungsverfahren

1.161 Byte hinzugefügt, 11:52, 7. Apr. 2015
/* Frist für das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung */
der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
== '''Widerspruch gegen den Bescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren''' == Gegen den Bescheid im Statusfeststellungsverfahren ist der Widerspruch für beide Seiten, also Auftraggeber und Auftragnehmer möglich. EDer Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Da eine konkrete Beitragsforderung aber ohnehin nicht Gegenstand des Statusfeststellungsverfahrens ist, kommt es auf diese Frage nur dann an, wenn auch zeitgleich oder später ein Beitragsbescheid mit Nachforderungen ergeht. == '''Frist für den Widerspruch''' == Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Monat der nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Der Widerspruch möglichkann fristwahrend auch ohne Begründung eingelegt werden. Vor der Begründung ist Akteneinsicht zu empfehlen. Wenn die Frist versäumt wurde, sollte unbedingt ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden. == '''Frist für die Klage gegen den Bescheid''' == Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Dadurch kann es zu zwei Verfahren an verschiedenen Sozialgerichten kommen. Das zuerst eingereichte Verfahren "führt", das später anhängig gemachte Verfahren wird in der Regel zum Ruhen gebracht. Je nach regionaler Rechtsprechung ist aus taktischen Gründen zu überlegen, welches Verfahren durchgeführt wird.
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?''' ==
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