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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

148 Byte hinzugefügt, 15:52, 12. Apr. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Statusfeststellungsverfahren */
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Statusfeststellungsverfahren''' ==
Selbständige glauben oft nicht, dass das Statusfeststellungsverfahren mit Risiken für sie selbst verbunden sind. Tatsächlich führt die Einleitung des Statusfeststellungsverfahren (siehe unter dem Stichwort in unserem Rechtslexikon) bei Feststellung von Scheinselbständigkeit dazu, dass die sozialversicherungsrechtlichen Folgen im wesentlichen den Auftraggeber treffen. Allerdings prüft die DRV auch im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens, wenn das Ergebnis eine Selbständigkeit ist, ob der Selbständige nicht als rentenversicherungspflichtiger Selbständiger im Sinne des § 2 Nr. 9 SGB VI anzusehen ist. Das Statusfeststellungsverfahren kann daher im Ergebnis auch dazu führen, dass der antragstellende Selbständige am Ende die Rechnung zahlen muß.
== '''Befreiungsmöglichkeit von den Rentenversicherungspflicht''' ==
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