== '''Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht''' ==
Arbeitnehmerähnliche Selbständige können sich nur noch unter engen Voraussetzungen von den Rentenversicherungspflicht befreien lassen, nämlich als Existenzgründer und auch nur in den ersten drei Jahren. Geregelt ist dies in § 6 SGB VI. [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html]
'''§ 6 Befreiung von der Versicherungspflicht'''