Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bei Sparkassen sichtet sich nach § 34 TVÖD-S.
== '''Kündigungsfrist nach dem MTV bei der Deutschen Post DPAG''' ==
Die Grundfrist bei der DPAG beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende,
die Kündigungsfrist verlängert sich ab 6 Monaten Postdienstzeit auf 1 Monat zum Monatsende,
ab 1 Jahr Postdienstzeit auf 6 Wochen zum Monatsende,
ab 5 Jahren Postdienstzeit auf 3 Monate zum Monatsende,
ab 8 Jahren Postdienstzeit auf 4 Monate zum Monatsende,
ab 10 Jahre Postdienstzeit auf 5 Monate zum Monatsende,
ab 12 Jahre Postdienstzeit auf 6 Monate zum Monatsende,
ab 15 Jahre Postdienstzeit auf 7 Monate zum Monatsende,
während der ersten 2 Wochen nach Einstellung zum Schichtende ohne Frist.
Besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer ("Unkündbarkeit") ab vollendetem 50. Lebensjahr und 15 Jahre Postdienstzeit (§ 34 Abs. 1 MTV DP AG)
== '''Kündigungsfrist nach dem MTV DHL Delivery''' ==
§ 14
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1)Auflösungsverträge bedürfen der Schriftform.
(2)Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform.
(3)Das Arbeitsverhältnis kann während der ersten zwei Wochen von beiden Teilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines Arbeitstages gekündigt werden. Nach Ablauf der ersten zwei Wochen kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier
Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(4)
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Zeiten des bestehenden Arbeitsverhältnisses werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25.Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(5)Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(6)Im Falle der Kündigung zum Zwecke der Änderung des Arbeitsverhältnisses gelten Abs. 2 bis 5 entsprechend.
(7)Die gesetzlichen Bestimmungen über das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(8)Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers ihm während der Kündigungsfrist angemessene Zeit zur Vorstellung bei einem anderen Arbeitgeber sowie zur Vorsprache bei der Agentur für Arbeit bzw. einer privaten Arbeitsvermittlung zu gewähren. Lediglich im Falle einer Kündigung seitens des Arbeitgebers wird das regelmäßige Monatsgrundentgelt bei der Vorstellung bei anderen Arbeitgebern bis zu insgesamt höchstens drei Tagen und bei der Vorsprache bei der Agentur für Arbeit bzw. einer privaten Arbeitsvermittlung für die Dauer der nachgewiesenen Zeit fortgezahlt.
(9) Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht wird.
(10) Das Arbeitsverhältnis endet nach Zugang des Bescheides des Trägers der
a) gesetzlichen Rentenversicherung zum Bezug einer Altersrente als Vollrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung,
b) gesetzlichen Unfallversicherung zum Bezug einer Unfallvollrente,
jeweils mit Ablauf des Vormonats des ersten Rentenzahlmonats laut Rentenbescheid.
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber den Zugang des Rentenbescheides unverzüglich anzuzeigen und den Rentenbescheid vorzulegen.
== '''Kündigungsfrist im Einzelhandel NRW''' ==