Änderungen

Kündigungsfristen

188 Byte hinzugefügt, 11:15, 20. Apr. 2015
/* Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer */
Auch Arbeitnehmer halten öfter die richtige Kündigungsfrist nicht ein. Ein Grund dafür liegt darin, dass im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündgigungsfrist genannt ist. Allerdings findet sich einen Absatz weiter im Vertrag meist die Regelung, dass längere Kündigungsfristen nach Tarifvertrag oder Gesetz für beide Seiten gelten.
Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer kann fatale Folgen haben. Zum einen sieht der Arbeitsvertrag oft eine Vertragsstrafe vor für die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Zum anderen gilt das Konkurrenzverbot bis zum richtigen Beendigungstermin. Wechselt der Arbeitnehmer, der mit zu kurzer Kündigungsfrist gekündigt hat, zu einem Wettbewerber, kann der alte Arbeitgeber die Aufnahme der Tätigkeit per einstweiliger Verfügung stoppen lassen, kein guter Start beim neuen Arbeitgeber. Und der alte Chef wird sich mit einem "wohlwollenden" Arbeitszeugnis bedanken. Es ist daher immer zu empfehlen, beim Jobwechsel die Kündigungsfrist professionell überprüfen zu lassen.
== '''Achtung Kündigungsschreiben''' ==
1.433
Bearbeitungen