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Fristlose Kündigung

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/* fristlose Kündigung - betriebsbedingte Kündigung */
== '''fristlose Kündigung - betriebsbedingte Kündigung''' ==
Eine betriebsbedingte fristlose Kündigung ist in der Praxis nicht denkbar. Zwar gibt es betriebsbedingte ausserordentliche Kündigungen, zB wenn "Unkündbare" bei einer Betriebsstilllegung gekündigt werden müssen: "Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17, AP BGB § 626 Nr. 228 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 17; 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 122, 264). Allerdings ist der Arbeitgeber wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung in einem besonderen Maß verpflichtet zu versuchen, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden. Besteht irgendeine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis sinnvoll fortzusetzen, wird er den Arbeitnehmer in der Regel entsprechend einzusetzen haben. Erst wenn alle denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - aaO; 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - aaO). Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen und Nachteilen für den gerade besonders geschützten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall zwingend eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 18 mwN)." (BAG, Urteil vom 22. November 2012 – 2 AZR 673/11) Diese ausserordentlichen Kündigungen dürfen aber also nur mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden sozialen Auslauffrist ausgesprochen werden. Auch wenn es dem Unternehmken noch so schlecht geht: Selbst der Insolvenzverwalter muss eine Kündigungsfrist einhalten.
== '''fristlose Kündigung - personenbedingte Kündigung''' ==
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