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Fristlose Kündigung

75 Byte hinzugefügt, 14:03, 28. Apr. 2015
Die meisten fristlosen Kündigungen werden aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen, also wegen angeblichen oder tatsächlichen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist regelmäßig, aber nicht ausnahmslos eine vorherige Abmahnung. Bei schweren Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder wenn eine Abmahnung sinnlos wäre, kann auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
 
== '''fristlose Kündigung - Kündigungsgrund / Kündigungsgründe''' ==
 
== '''fristlose Kündigung - Verdachtskündigung''' ==
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