Nach Informationen der Computerwichen wurden 2011 von der Clearingstelle der DRV 34.500 freiwillige Anfrageverfahren bearbeitet und abgeschlossen, in 39 Prozent der Fälle wurde eine abhängige Beschäftigung angenommen. 2012 wurden von 29.500 Anfragen 41,7 Prozent als scheinselbständig beurteilt. 2013 lag die Scheinselbständigkeits-Quote schon bei 45,7 Prozent ( bei 29.200 Anfragen), ein Anstieg um 6,5 Prozent binnen zwei Jahren. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Felser hält der Trend an. Das Risiko einer Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist also hoch, selbst wenn beide Seiten beantragen, eine selbständige Tätigkeit festzustellen.
== '''Statusfeststellungsverfahren - pro und contra''' ==
Ein Statusfeststellungsverfahren kann Sinn machen oder gefährlich sein, je nach Sachlage. Eine allgemeingültige Empfehlung verbietet sich daher.
Für das Statusfeststellungsverfahren spricht,
- das frühzeitig eine Klärung des Status erreicht werden kann,
- dass es - allerdings nur unter engen Voraussetzungen - sogar erst zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens zur Sozialversicherungspflichtigkeit führen kann,
- dass Beitragsforderungen bei negativem Ergebnis anders als bei der Betriebsprüfung nicht sofort vollstreckbar sind.
Gegen ein Statusfeststellungsverfahren spricht,
- wenn es nicht vor oder Beginn der Aufnahme der konkreten selbständigen Tätigkeit beantragt wird,
- dass es sehr oft ein unerwünschtes und selten nachvollziehbares Ergebnis hat,
- dass es keine Amnestie mehr gibt, also auch zu rückwirkenden Beitragsnachforderungen führen kann.
Rechtsanwalt Felser warnt davor, die Sozialversicherungspflichtigkeit von Solo-Selbständigen (Ein-Mann-Unternehmern) durch ein Statusfeststellungsverfahren klären zu lassen, ohne vorher eine qualifizierte anwaltliche Beratung eingeholt zu haben.
== '''Wenn Sie die Statusfeststellung im Wege des Anfrageverfahrens beantragen wollen''' ==