Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Februar 2007 - Aktenzeichen 5 AZR 41/06 [http://openjur.de/u/171200.html]
== '''Aussertariflicher Angestellter (AT) - Checklistenin der Metallindustrie''' ==
Nach dem Tarifvertrag IG Metall "ERA Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen" sind aussertarifliche Angestellte:
"Beschäftigte mit Arbeitsaufgaben, deren Einstufung eine Punktzahl von mehr als 170 Punkten ergibt und bei denen die geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten."
und
"Beschäftigte mit Arbeitsaufgaben, deren Einstufung eine Punktzahl von mindestens 155 - 170 Punkten ergibt, wenn ihre Beschäftigung im Arbeitsvertrag als außertariflich bezeichnet ist und bei denen die geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten."*
* Unberücksichtigt bleiben über 40 Stunden hinaus gehende Arbeitsstunden/ Mehrarbeitsstunden.
Nach dem Manteltarifvertrag (MTV) Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen können Angestellte durch einen schriftlichen Einzelarbeitsvertrag zu außertariflichen Angestellten werden, wenn ihre allgemeinen Vertragsbedingungen die des Manteltarifvertrags erfüllen, jedoch in einigen Punkten überschreiten, ihre Anforderungen über denen der Gehaltsgruppenmerkmale der höchsten Gehaltsgruppe liegen und ihr Vertragsgehalt 20% über dem höchsten Tarifgehalt liegt (Abstandsgebot).
== '''Aussertariflicher Angestellter (AT) - Checklisten''' ==
== '''AT-Angestellter - Aktuelles (2014/2015)''' ==