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AT-Angestellter

371 Byte hinzugefügt, 17:12, 15. Jun. 2015
/* AT-Angestellter - Gehaltsanpassung */
Leitende Angestellte sind Angestellte, die eine arbeitgeberähnliche Stellung und entsprechende Befugnisse innehaben, zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern dem Sprecherausschussgesetz. Für sie gilt zwar das Kündigungsschutzgesetz, aber nur eingeschränkt. Nach § 18 ArbZG gilt das Arbeitszeitgesetz für leitende Angestellte nicht, sie müssen es aber bei ihren "Untergebenen" beachten und haften nach dem ArbZG auch insoweit für die Einhaltung.
 
== '''AT-Angestellter - Tariferhöhung''' ==
 
Da für AT-Angestellte weder der Manteltarifvertrag noch der Entgelttarifvertrag gilt, werden auch die Ergebnisse von Tarifverhandlungen für aussertarifliche Angestellte nicht übernommen, jedenfalls besteht insoweit kein Rechtsanspruch. Die regelmäßigen Tariferhöhungen kommen nur den tariflichen Arbeitnehmern zugute.
== '''AT-Angestellter - Gehaltsanpassung''' ==
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