Für Minijobber gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für die Vollzeitbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers oder Unternehmens bzw. der Branche. Gelten keine tarifvertraglichen Kündigungsfristen, geltend für Minijobber die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB.
== '''Kündigungsfrist zum Monatssende''' ==
== '''Kündigungsfrist zum Quartalsende''' ==
== '''Berechnung der Kündigungsfristen im Arbeitsrecht''' ==