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Scheinselbständigkeit

448 Byte hinzugefügt, 11:55, 23. Jul. 2015
== '''Statusfeststellungsverfahren - Pro und Contra''' ==
Immer wieder liest man, ein Statusfeststellungsverfahren vor der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund werde empfohlen. Offenbar liegt diesen unbedingten Empfehlungen die Rechtslage vor 2003 zugrunde. Vor 2003 belohnte die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren bei rechtzeitiger Antragstellung mit einer großzügigen Amnestie. Seit 2003 ist allerdings Vorsicht bei einer leichtfertigen Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens ohne vorherige qualifizierte Beratung geboten. Die Tendenz bei der Clearingsstelle der DRV, eine abhängige Beschäftigung und damit Sozialversicherungspflicht anzunehmen, ist groß und wächst nach einem Bericht der Computerwoche in den Jahren stetig. Wer diese Rechtsfolge nicht wünscht, weil er glaubt, er sei "wirklich" selbständig (ein verbreiteter Irrtum), der sollte sich in jedem Fall vor Antragstellung wegen der sozialversicherungsrechtlichen Folgen beraten lassen.
Andererseits sollte eine derartige Beratung so früh wie möglich erfolgen. Ein Statusfeststellungsverfahren macht für den Auftraggeber keinen Sinn, wenn die Beschäftigung schon länger aufgenommen ist. Dann drohen hohe Nachforderungen bei negativem Ausgang.
Die auch heute noch mögliche "kleine" Amnestie gibt es nämlich nur dann, wenn das Statusfeststellungsverfahren '''im ersten Monat nach Aufnahme der Tätigkeit''' beantragt wird.
Mehr dazu im Rechtslexikon unter "Statusfeststellungsverfahren" [http://www.felser.de/rechtslexikon/Statusfeststellungsverfahren]
 
Für Auftragnehmer, die sozialversicherungspflichtig arbeiten wollen, macht ein Statusfeststellungsverfahren dagegen Sinn. Mehr erfahren Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de im Blogbeitrag "Scheinselbständigkeit kann sich lohnen".
== '''BfA-Befreiung - Persilschein für Selbständige?''' ==
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