Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten und hat die im wesentlichen übernommenen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes für die Qualifizierungsphase (§§ 57a ff. HRG) abgelöst.
Am 7.7.2015 hat das Bundesbildungsministerium einen in der Koalition abgestimmten Referentenentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgelegt. Ziel der Novellierung ist die stärkere Orientierung der befristeten Arbeitsverträge an Qualifizierung und Projektlaufzeiten bei Drittmitteln. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll am 1.1.2016 in Kraft treten.
== '''Inhalte des Wissenschaftszeitvertragsgesetz''' ==