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Abmahnung

870 Byte hinzugefügt, 12:46, 8. Sep. 2016
== '''Abmahnung''' ==
 
Die Abmahnung ist ein Gläubigerrecht, also das Recht desjenigen, der eine ordnungsgemäße Leistung verlangen und erwarten darf. Im Arbeitsverhältnis erfolgen Abmahnungen meistens durch den Arbeitgeber wegen Pflichtverstößen des Arbeitnehmers. Aber auch der Arbeitnehmer darf mangelhafte Leistungen des Arbeitgebers abmahnen (zB zu späte Entgeltzahlungen, Nichtbeachtung von Arbeitsschutzvorschriften, Missachtung arbeitsvertraglicher Vereinbarungen).
 
Eine Abmahnung kann als gutgemeinter, aber ernster Hinweis auf Mängel bei der Pflichterfüllung im Job zu verstehen sein; sie kann aber auch der Vorbereitung einer Kündigung dienen, also Ausdruck eines Trennungswillens des Arbeitgebers sein (gelbe Karte).
 
Eine Abmahnung ist daher durchaus ernst zu nehmen; wer unsicher ist, wie eine Abmahnung zu bewerten ist, sollte jedenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen.
== '''Abmahnung - gesetzliche Regelung''' ==
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