Mit einem Statusverfahren wird die Klärung eines zwischen den Parteien umstrittenen Rechtsverhältnisses angestrebt. Statusverfahren existieren in verschiedenen Rechtsgebieten, so im Arbeitsrecht, Aktienrecht, Familienrecht und Sozialversicherungsrecht.
== '''Statusverfahren im Sozialversicherungsrecht'''==
Im Sozialversicherungsrecht geht es beim Statusverfahren, das dort Statusfeststellungsverfahren oder Anfrageverfahren heißt, um die Frage, ob eine sozialvericherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Wird im Statusverfahren die Sozialversicherungspflicht festgestellt, folgt daraus die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Für das Statusverfahren im Sozialversicherungsrecht ist grundsätzlich die Clearingsstelle der Deutschen Rentenversicherung zuständig. Achtung: Das Statusverfahren ist nur zulässig, wenn noch kein offizielles sozialversicherungsträgerseitiges Verfahren eingeleitet wurde, ausserdem hat es große Vorteile, wenn es binnen eines Monats nach Beginn der Tätigkeit beantragt wird. Nicht immer geht das Statusverfahren wunschgemäß aus. Dagegen kann - aber nur mit qualifizierter Unterstützung - Widerspruch eingelegt werden. Die gerichtliche Klärung schließt sich möglicherweise an die Widerspruchsentscheidung an, die häufig keine echte Überprüfung darstellt. Die Klage erfolgt nach der Widerspruchsentscheidung vor dem Sozialgericht.
Mehr Informationen unter Statusfeststellungsverfahren (de) [http://www.statusfeststellungsverfahren.de], Anfrageverfahren (de) [http://www.anfrageverfahren.de] oder auf unserem großen Portal Scheinselbstaendigkeit (de) [http://www.scheinselbstaendigkeit.de].
== '''Statusverfahren im Arbeitsrecht''' ==
Auch vor dem Arbeitsgericht können Sie bei Bestehen eines selbständigen Dienstvertrages (Auftrag, Anstellungsvertrag) klären lassen, ob Sie als Arbeitnehmer anzusehen ist. Angebliche freie Mitarbeiter, Dozenten, Dienstleister und sogar Geschäftsführer sind häufig als Arbeitnehmer anzusehen. Vorteile der Statusklärung können sein: Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung in Krankheitsfalle, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auch nur eine Abfindung in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich.