== '''Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)''' ==
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt die befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Das Gesetz enthält Regelungen, die für die Qualifizierungsphase gelten, und Regelungen für den Fall, dass eine Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert wird.
Die Drittmittelregelungen sind auch auf das nichtwissenschaftliche und nichtkünstlerische Personal anwendbar, das in Drittmittelprojekten beschäftigt wird.
Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten und hat die im wesentlichen übernommenen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes für die Qualifizierungsphase (§§ 57a ff. HRG) abgelöst.
== '''................''' ==