''(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.''
Erst '''1999''' wurde in § 7 Abs. 4 SGB IV ein '''Kritierienkatalog''' mit '''vier Kriterien''' ins Sozialgesetzbuch IV eingefügt, mit dem die Beweislast gravierend verändert wurde.