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Scheinselbständigkeit

Ein Byte hinzugefügt, 17:22, 22. Jul. 2013
/* Kriterienkatalog und Beweislast */
''(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.''
 
Erst '''1999''' wurde in § 7 Abs. 4 SGB IV ein '''Kritierienkatalog''' mit '''vier Kriterien''' ins Sozialgesetzbuch IV eingefügt, mit dem die Beweislast gravierend verändert wurde.
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