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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

356 Byte hinzugefügt, 13:01, 2. Sep. 2013
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger */
Die meisten arbeitnehmerähnlichen Selbständigen wissen von ihrem Status nichts. Sie werden meistens erst durch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund darauf aufmerksam gemacht, mit dem sie zur Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen (rückwirkend bis zu 5 Jahren) aufgefordert werden.
 
Der Status des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und des Scheinselbständigen werden - auch von Steuerberatern - durcheinandergebracht, mit gravierenden Folgen für den Selbständigen. Häufig wird durch diesen falschen Rat die Möglichkeit vergeben, sich als Existenzgründer für die ersten drei Jahre von der Rentenversicherung befreien zu lassen.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung''' ==
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