Änderungen

Elternunterhalt

2.086 Byte hinzugefügt, 12:42, 15. Mai 2014
/* Elternunterhalt */
und ist seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht. Sie engagiert sich beim Deutschen Familiengerichtstag e.V. und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und
Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein. Rechtsanwältin Gerz ist außerdem Expertin und Moderatorin für Familien- und Erbrecht bei der preisgekrönten Competence-Site (http://www.competence-site.de). Sie wird regelmäßig von überregionale Medien wie Zeitungen (z.B. Süddeutsche), Hörfunk oder TV (ZDF) zu familienrechtlichen Themen, z.B. Elternunterhalt, als Expertin interviewt. Sie erreichen sie per Mail über die Kanzlei.
 
== '''Gesetze zum Elternunterhalt''' ==
 
'''§ 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete'''
 
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren
'''
§ 1603 BGB Leistungsfähigkeit'''
 
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
 
'''§ 1611 Abs. 1 BGB'''
 
Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
 
== '''Wichtige Urteile zum Elternunterhalt''' ==
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Kinder gestärkt, deren Eltern die Kosten für ihren Heimaufenthalt nicht leisten können. Bei der Prüfung und Festsetzung des Elternunterhalts müssen die Eigenheime der Kinder "grundsätzlich unberücksichtigt bleiben", weil sie für deren eigene Altersvorsorge dienen, wie der Bundesgerichtshof in einem am 07.08.2013 verkündeten Urteil entschied. BGH vom 7.8.2013 Aktenzeichen XII ZR 269/12, Volltext [http://openjur.de/u/640678.html]
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Februar 2014 entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht. Siehe dazu die Interviews von Rechtsanwältin Gerz aus 2014. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 – XII ZB 607/12, Volltext [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=90fb0b66993dfa4029bc2f0927f960f6&nr=66934&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf].
== '''Interviews zum Elternunterhalt''' ==
1.433
Bearbeitungen