Nach der Rechtsprechung einzelner Gerichte dürfen Anwälte sich nicht als "Spezialist für Arbeitsrecht" bezeichnen, wohl aber als Spezialkanzlei für Arbeitsrecht oder auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Am besten machen Sie sich als Ratsuchender ein eigenes Bild. Informieren Sie sich auf der Kanzleihomepage. Fast 50 % aller Anwälte haben keine Kanzleiseite im Internet, auf der sie nachlesen können, welche Rechtsgebiete tatsächlich qualifiziert angeboten werden.