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Statusfeststellungsverfahren

637 Byte hinzugefügt, 13:11, 20. Mär. 2015
/* Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren) */
 
== '''Statusfeststellungsverfahren''' ==
 
Das Sozialgesetzbuch IV bietet zwei Verfahren, um den sozialversicherungspflichtigen Status feststellen zu lassen:
 
1. Das (freiwillige) Anfrageverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV
2. Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren bei der Einstellung von Geschäftsführern und mitarbeitenden Angehörigen nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV
 
== '''Statusfeststellungsverfahren bei Risiko Scheinselbständigkeit''' ==
 
Soll das Risiko einer Scheinselbständigkeit bei der Beschäftigung eines Selbständigen ausgeschlossen werden, ist das freiwillige Antragsverfahren das richtige Verfahren.
== '''Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren)''' ==
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