Änderungen
/* Anwalt für arbeitnehmerähnliche Selbständige */
== '''Anwalt für arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==
Solo-Selbständige, also Selbständige wie freie Mitarbeiter, Freelancer und Freiberufler mit im wesentlichen einem großen Auftraggeber sollten sich frühzeitig über die Folgen der Beschäftigung informieren, um aktiv durch entsprechende Maßnahmen eine ungewollte Rentenversicherungspflicht zu verhindern. Das geht zum einen durch eine Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der auch Familienangehöriger sein kann. Zum anderen lässt sich die Rentenversicherungspflichtigkeit vermeiden, indem die 5/6 Regelung beachtet wird und Aufträge auch von anderen Auftraggebern akquiriert werden. Einer rückwirkenden Gestaltung sind allerdings enge Grenzen gesetzt.
Spätestens wenn ein Bescheid der DRV auf dem Tisch liegt, der eine Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger mit entsprechender Nachforderung von Rentenversicherungsbeiträgen feststellt, muß ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
== '''Steuerberater und arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==