Änderungen
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - 5/6 Regelung bei den Auftraggebern */
(BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 – B 12 RA 2/05 R –, SozR 4-2600 § 2 Nr 8)
== '''Selbständige mit nur einem Auftraggeber''' ==
Selbständige mit nur einem Auftraggeber werden meistens als freie Mitarbeiter, Honorarkraft und Subunternehmer bei einem Auftraggeber beschäftigt. Daneben haben diese Selbständigen nur kleine weitere Aufträge. Das Risiko, als scheinselbständig eingestuft zu werden oder als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, ist in diesem Fall hoch. Sofern der Selbständige mit (im wesentlichen) nur einem Auftrageber auch selbst keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, wird er rentenversicherungspflichtig.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - 5/6 Regelung bei den Auftraggebern''' ==